Datenschutz praxisgerecht für Ihr Unternehmen
Datenschutz ist ein Grundrecht und das nicht erst seit der Einführung der DSGVO. Doch für Unternehmen ist es nicht immer einfach bei allen Regeln einen Überblick zu behalten. Deshalb berät Sie die hoestdatenschutz zu vernünftigen Konditionen, damit Sie sich wieder auf das Wesentliche konzentrieren können und Sie und Ihre Kunden zufrieden sind!

Darum können Sie der hoestdatenschutz vertrauen
Es gibt gute Gründe, warum Sie auf die hoestdatenschutz vertrauen können. Egal ob als Datenschutzberater oder externen Datenschutzbeauftragten.
Wir stehen Ihnen zur Seite und beraten Sie auf dem Weg durch den Datenschutz-Dschungel.
Durch unsere Erfahrung und Qualifizierungen können wir Sie umfassend beraten und unterstützen, damit Sie sich auf Ihre Arbeit konzentrieren können.
Bei uns stehen SIE im Mittelpunkt! Wir setzen auf enge Kundenkommunikation mit individueller Beratung
Beauftragen Sie uns als externen Datenschutzbeauftragten oder Berater, damit Sie immer einen persönlichen Ansprechpartner an Ihrer Seite haben.
Durch Erfahrung in verschiedenen Unternehmen und Projekten können wir Sie praxistauglich unterstützen. Wir gehen unvoreingenommen und sachlich an Ihre Situation heran und passen unsere Beratung auf Ihr Unternehmen an, um vorhandene Strukturen nicht zu brechen.
Umfassende Beratung im Bereich Datenschutz
Flexible Beratung anstatt fixem Preismodell
Daher beraten wir Sie individuell und persönlich. Wir passen uns ihren Bedürfnissen an.
Umsetzung der DSGVO
Wir unterstützen Sie vollumfänglich bei der Umsetzung aller notwendigen Maßnahmen, damit Ihr Unternehmen DSGVO-konform ist und Sie keine datenschutzrechtlichen Folgen zu befürchten haben.
Erforderliche Dokumentation
Neben dem Verständnis für die DSGVO schulen wir Sie auch darauf Prozesse zu dokumentieren.
DSGVO-konform ``By Design``
Sie planen neue Projekte oder neue Prozesse? Binden Sie uns frühzeitig in die Umsetzung ein, damit Sie die Projekte termingerecht DSGVO-konform umsetzen können.
Schulungen
Wir schulen Sie und Ihr Team online oder vor Ort, damit Sie immer auf dem neuesten Stand des Datenschutzes sind.
Kommunikation & Auskünfte
Wir kommunizieren für Sie mit den Aufsichtsbehörden und geben Ihren Kunden Datenschutzauskünfte, so können Sie sich gänzlich auf Ihr Tagesgeschäft konzentrieren.
Unsere Leistungen
Sie können auf uns zählen! Wir unterstützen wir Sie als externer Datenschutzbeauftragter oder Berater:
- Bewertung der aktuellen datenschutzrechtlichen Situation
- Prüfung der Prozesse und Systeme des Unternehmens hinsichtlich der DSGVO-Konformität
- Ansprechpartner für komplexe Fragestellungen rund um das Thema Datenschutz
- Prüfung der Prozesse und Systeme des Unternehmens hinsichtlich der DSGVO-Konformität
- Erstellung und Prüfung von Verträge und Dokumente zum Datenschutz
- Mitarbeiterschulungen (Präsenz, Webschulung)
- Erreichbar bei allen datenschutzrechtlichen Problemen (E-Mail, Telefon)
- Kommunikation gegenüber Datenschutzbehörden und Endkunden
- Prüfung externer Dienstleister und deren Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO Auftragsverarbeitung
- Durchführen der Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)
- Risikobewertung und Dokumentation von Datenpannen
- Konzeption notwendiger Dokumentationen und Datenschutz-Richtlinien
- Durchführung von Datenschutzaudits
Welche Konsequenzen haben Verstöße?
Je nach Schwere des Verstoßes können Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro (oder 4% des Jahresumsatzes) verhängt werden.
Die Aufsichtsbehörden gehen Verstößen konsequent nach. Denn ein Grundsatz der DSGVO ist, dass die Strafen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sind.
Wie konsequent die Aufsichtsbehörden gegen Verletzungen der DSGVO vorgegangen sind haben wir folgend beispielhaft aufgeführt:
Der Hessische Datenschutzbeauftragte hat ein kleines Versandunternehmen wegen einem fehlenden Auftragsverarbeitungsvertrag mit einem Bußgeld über 5.000€ belangt. Hintergrund war, dass der Auftragsverarbeiter keinen Verarbeitungsvertrag abschließen wollte und dieses durch den Auftraggeber dann nachgeholt werden müsste.
Der Bundesbeauftragte für Datenschutz hat gegen ein Unternehmen ein Bußgeld in Höhe von 10.000€ verhängt, da trotz mehrfacher Aufforderung kein Datenschutzbeauftragter benannt wurde.
Bei der Höhe der Geldbuße von 10.000 Euro wurde berücksichtigt, dass es sich hierbei um ein Unternehmen aus der Kategorie der Kleinstunternehmen handelt.
In Gastbereichen in Gastronomiebetrieben ist die Kameraüberwachung regelmäßig für unzulässig erklärt worden. Ein Restaurant im Saarland erhielt aus diesem Grund einen Bußgeldbescheid in Höhe von 2.000€
FAQ
Kontaktieren Sie uns
Sie wollen ein Angebot für einen externen Datenschutzbeauftragten, eine Datenschutzberatung oder eine Schulung?
Gleich welches Anliegen Sie haben, kontaktieren Sie uns gerne!
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Telefon: +49 (0) 160 23 80 676
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